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Webseite für Gerichtsvollzieher / Justizkommissare erstellen

Veröffentlicht am 22. November 2025·7 Min. Lesezeit

Die Webseite einer Gerichtsvollzieherkanzlei, heute als Kanzlei für Justizvollstreckung (Justizkommissar) bezeichnet, muss klar über die angebotenen Tätigkeiten informieren (Tatbestandsaufnahme, Zustellung, Inkasso, je nach Kanzlei auch Versteigerungen) und dabei die Kommunikationsregeln eines reglementierten Berufs einhalten. Die Pflichtangaben (zuständiges Berufungsgericht, Verbraucherschlichtungsstelle) und eine klare Trennung zwischen reglementierten Handlungen und freien Leistungen gehören zu den auf solchen Webseiten am häufigsten schlecht behandelten Punkten.

Das eigentliche Problem: ein von der breiten Öffentlichkeit missverstandener Beruf

Viele Privatpersonen verbinden den Gerichtsvollzieher nur mit negativen Situationen (Pfändung, Zwangsräumung, Forderungseintreibung), während der Beruf, heute Justizkommissar genannt, ein deutlich breiteres Tätigkeitsfeld abdeckt: Tatbestandsaufnahme bei einem Rechtsstreit, Zustellung von Schriftstücken, gütliches und gerichtliches Inkasso, Versteigerungen, Mediation. Eine Webseite, die diesen Umfang nicht klarstellt, lässt einen Teil der Besucher (ein Unternehmen, das eine Tatbestandsaufnahme benötigt, ein Vermieter, der eine Mieteintreibung sucht) mangels Verständnis, dass die Kanzlei sein Anliegen bearbeitet, zu einem anderen Fachmann abwandern.

Die zweite häufige Falle betrifft die Kommunikation über Preise: Ein Teil der Handlungen unterliegt einer per Verordnung reglementierten Gebührenordnung, die nicht als Werbe- oder Vergleichsargument gedacht ist. Eine Webseite, die den Preis bei reglementierten Handlungen als Marketinginstrument behandelt, setzt sich einem Konformitätsproblem aus.

Die auf der Webseite zu berücksichtigenden Angaben

Eine Webseite für eine Kanzlei für Justizvollstreckung muss neben den klassischen Pflichtangaben (Anbieterkennzeichnung, Hoster, Handelsregisternummer) anzeigen:

  • Das zuständige Berufungsgericht der Kanzlei.
  • Die Rechtsform der Kanzlei (Einzelausübung, zivilrechtliche Berufsgesellschaft, freiberufliche Ausübungsgesellschaft).
  • Die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle, verpflichtend sobald die Kanzlei mit Privatpersonen arbeitet.

Diese Pflichten ergeben sich aus den auf nationaler Ebene festgelegten Berufsregeln und dem Verbraucherrecht. Für jede konkrete Frage zu einer Angabe oder Formulierung bleibt die Chambre nationale des commissaires de justice die maßgebliche Ansprechstelle: Kein Anbieter einer Webseite kann diese Instanz ersetzen, um eine endgültige Konformität zu garantieren.

Die angebotenen Tätigkeiten klar unterscheiden

Eine Seite, die die Tätigkeiten der Kanzlei ohne übermäßigen Fachjargon auflistet, hilft dem Besucher, rasch zu erkennen, ob er richtig ist. Die folgende Tabelle veranschaulicht die Art von Unterscheidung, die auf der Webseite sichtbar sein sollte:

TätigkeitBetroffene ZielgruppeArt
TatbestandsaufnahmePrivatpersonen, Unternehmen in StreitfällenPreislich nicht reglementierte Leistung
Zustellung von SchriftstückenAnwälte, Gerichte, PrivatpersonenReglementierte Handlung
ForderungseintreibungUnternehmen, VermieterGemischt je nach Phase (gütlich/gerichtlich)
VersteigerungenPrivatpersonen, FachleuteJe nach Zulassung der Kanzlei

Diese Tätigkeiten getrennt darzustellen, mit jeweils einer passenden Kontaktmöglichkeit (eigenes Formular für eine Tatbestandsaufnahme, Direktleitung für eine dringende Zustellung), erspart dem Besucher das Raten, ob er anrufen oder ein allgemeines Formular ausfüllen soll.

Die Online-Kontaktaufnahme: nützlich, aber weniger zentral als beim Notar

Anders als bei einem Notariat, wo die Online-Terminvereinbarung einen großen Teil der Tätigkeit strukturiert, erhält eine Gerichtsvollzieherkanzlei eher punktuelle und teils dringende Anfragen (schnell durchzuführende Tatbestandsaufnahme, Zustellung innerhalb einer knappen Frist). Ein klares Kontaktformular mit sichtbarer Telefonnummer für Notfälle erfüllt diesen Bedarf in der Regel besser als ein Terminbuchungssystem wie Calendly, das jedoch für Inkasso- oder Beratungstermine relevant bleibt, sofern die Kanzlei solche anbietet.

Was VeryAppi heute anbietet

VeryAppi verfügt derzeit über kein Webseiten-Angebot, das speziell auf Kanzleien für Justizvollstreckung zugeschnitten ist, wie es für Anwälte bereits existiert. Die oben beschriebenen Best Practices bleiben dennoch unabhängig vom gewählten Anbieter gültig. Das allgemeine Abo-Angebot von VeryAppi (99 Euro netto pro Monat, 69 Euro netto in den ersten drei Monaten) gilt zu denselben Bedingungen wie das Angebot für Anwälte: Lieferung in 7 Tagen, unbegrenzte Änderungen innerhalb von 48 Stunden, Hosting in Frankreich. Die berufsspezifischen Angaben und die Strukturierung der Tätigkeiten können darin integriert werden, allerdings ohne die vorgefertigte Seitenvorlage, von der Anwaltskanzleien profitieren.

Was Sie sich merken sollten

  • Der Beruf heißt inzwischen Justizkommissar (commissaire de justice), doch der Begriff Gerichtsvollzieher bleibt nützlich, um auf der Webseite von der Öffentlichkeit verstanden zu werden.
  • Die Webseite muss klar zwischen reglementierten Handlungen (deren Preis nicht als Werbeargument dargestellt werden darf) und freien Leistungen unterscheiden.
  • Die Pflichtangaben umfassen das zuständige Berufungsgericht, den Status der Kanzlei und die Verbraucherschlichtungsstelle, zusätzlich zu den klassischen Pflichtangaben.
  • Ein klares Kontaktformular mit sichtbarer Telefonnummer erfüllt Dringlichkeitsanfragen oft besser als eine klassische Online-Terminvereinbarung.
  • Bei einer klassischen Agentur kostet eine Webseite für eine Gerichtsvollzieherkanzlei meist 2000 bis 6000 Euro und dauert 4 bis 8 Wochen.
  • VeryAppi hat noch kein spezielles Angebot für Justizkommissare, doch das allgemeine Abo-Angebot (99 Euro netto/Monat) gilt mit denselben Fristen und Bedingungen wie beim Angebot für Anwälte.

Häufig gestellte Fragen

Sagt man noch Gerichtsvollzieher oder Justizkommissar? Seit der Reform, die Gerichtsvollzieher und gerichtliche Auktionatoren zusammengeführt hat, trägt der Beruf offiziell die Bezeichnung Justizkommissar (commissaire de justice). Der Begriff Gerichtsvollzieher wird in der Öffentlichkeit weiterhin größtenteils verstanden und verwendet, eine Webseite kann daher beide Begriffe nutzen, solange der offizielle Titel klar im Impressum erscheint.

Darf eine Gerichtsvollzieherkanzlei über ihre Preise kommunizieren? Ein Teil der Tätigkeiten eines Justizkommissars unterliegt einer per Verordnung festgelegten, reglementierten Gebührenordnung, die nicht als Werbeargument dargestellt werden darf. Für nicht reglementierte Leistungen (Tatbestandsaufnahme, gütliches Inkasso) ist informative Kommunikation weiterhin möglich, unter Wahrung der Würde des Berufsstands und ohne Vergleich mit einer anderen Kanzlei.

Welche Angaben müssen auf der Webseite einer Gerichtsvollzieherkanzlei stehen? Die klassischen Pflichtangaben (Anbieterkennzeichnung, Hoster, Handelsregisternummer) und die berufsspezifischen Informationen des reglementierten Berufs: das zuständige Berufungsgericht, der Status der Kanzlei und die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle. Die Chambre nationale des commissaires de justice bleibt die maßgebliche Instanz für jede konkrete Konformitätsfrage.

Wie viel kostet eine Webseite für eine Gerichtsvollzieherkanzlei? Bei einer klassischen Agentur liegen die Kosten meist zwischen 2000 und 6000 Euro für eine Präsentationswebseite mit Pflichtangaben, mit einer Lieferzeit von 4 bis 8 Wochen. VeryAppi bietet noch kein spezielles Angebot für Justizkommissare, doch das allgemeine Abo-Angebot (99 Euro netto pro Monat) gilt mit denselben Fristen und Bedingungen.

Zusammenfassung

Die Webseite einer Kanzlei für Justizvollstreckung profitiert davon, reglementierte Handlungen klar von freien Leistungen zu trennen, die berufsspezifischen Angaben anzuzeigen und eine dem Dringlichkeitsgrad der Anfrage angepasste Kontaktmöglichkeit anzubieten. VeryAppi hat noch keine spezielle Seite für Justizkommissare, doch das Abo-Angebot für Webseiten gilt mit denselben Fristen und Bedingungen wie das Angebot für Anwälte, mit den auf Ihre Kanzlei zugeschnittenen Angaben und der passenden Struktur.

Häufig gestellte Fragen

Sagt man noch Gerichtsvollzieher oder Justizkommissar?

Seit der Reform, die Gerichtsvollzieher und gerichtliche Auktionatoren zusammengeführt hat, trägt der Beruf offiziell die Bezeichnung Justizkommissar (commissaire de justice). Der Begriff Gerichtsvollzieher wird in der Öffentlichkeit weiterhin größtenteils verstanden und verwendet, eine Webseite kann daher beide Begriffe nutzen, solange der offizielle Titel klar im Impressum erscheint.

Darf eine Gerichtsvollzieherkanzlei über ihre Preise kommunizieren?

Ein Teil der Tätigkeiten eines Justizkommissars unterliegt einer per Verordnung festgelegten, reglementierten Gebührenordnung, die nicht als Werbeargument dargestellt werden darf. Für nicht reglementierte Leistungen (Tatbestandsaufnahme, gütliches Inkasso) ist informative Kommunikation weiterhin möglich, unter Wahrung der Würde des Berufsstands und ohne Vergleich mit einer anderen Kanzlei.

Welche Angaben müssen auf der Webseite einer Gerichtsvollzieherkanzlei stehen?

Die klassischen Pflichtangaben (Anbieterkennzeichnung, Hoster, Handelsregisternummer) und die berufsspezifischen Informationen des reglementierten Berufs: das zuständige Berufungsgericht, der Status der Kanzlei und die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle. Die Chambre nationale des commissaires de justice bleibt die maßgebliche Instanz für jede konkrete Konformitätsfrage.

Wie viel kostet eine Webseite für eine Gerichtsvollzieherkanzlei?

Bei einer klassischen Agentur liegen die Kosten meist zwischen 2000 und 6000 Euro für eine Präsentationswebseite mit Pflichtangaben, mit einer Lieferzeit von 4 bis 8 Wochen. VeryAppi bietet noch kein spezielles Angebot für Justizkommissare, doch das allgemeine Abo-Angebot (99 Euro netto pro Monat) gilt mit denselben Fristen und Bedingungen.

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