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Webseite für Anwälte erstellen: Regeln der Anwaltskammer und Best Practices

Veröffentlicht am 1. Februar 2026·8 Min. Lesezeit

Eine Anwaltswebseite muss zwei selten gemeinsam behandelte Anforderungen vereinen: Besucher zu Kontaktaufnahmen zu machen und gleichzeitig die von der französischen Nationalen Anwaltskammer (CNB) festgelegten Kommunikationsregeln einzuhalten. Die Pflichtangaben (zuständige Anwaltskammer, Berufshaftpflichtversicherung, Verbraucherschlichtungsstelle) und das vorgegebene Vokabular ("Tätigkeitsbereich", niemals "Spezialist" ohne Zertifizierung) sind nicht optional: Sie bestimmen ebenso die Rechtskonformität der Webseite wie ihre geschäftliche Wirksamkeit.

Das eigentliche Problem: Die meisten Anwaltswebseiten sind nicht auf Kontaktaufnahme ausgelegt

Eine Kanzlei, die neue Mandanten gewinnen will, steht vor einem einfachen Hindernis: Der Besucher, der auf die Webseite kommt, befindet sich häufig in einer Stresssituation (Rechtsstreit, Scheidung, Kündigung, Ingewahrsamnahme eines Angehörigen) und möchte schnell verstehen, ob er hier richtig ist, um dann rasch jemanden zu erreichen. Viele Anwaltswebseiten listen eine Biografie, einen Lebenslauf und eine Aufzählung der bearbeiteten Rechtsgebiete auf, ohne je die konkrete Kontaktaufnahme zu erleichtern: kein sichtbarer Terminbutton, keine anklickbare Telefonnummer, ein allgemeines Kontaktformular ohne Angabe einer Antwortfrist.

Umgekehrt setzt sich eine allzu werbliche Webseite, die Erfolgsversprechen häuft ("gewinnen Sie Ihren Prozess", "bester Anwalt der Region"), einem Verstoß gegen das Berufsrecht aus. Das zu findende Gleichgewicht ist also präzise: beruhigen und informieren, ohne in Versprechen abzurutschen, und gleichzeitig die Terminvereinbarung so einfach machen wie bei jeder anderen Dienstleistung.

Die für eine Anwaltskanzlei spezifischen Pflichtangaben

Über die klassischen Pflichtangaben einer professionellen Webseite hinaus (Anbieterkennzeichnung, Hoster, Handelsregisternummer) muss eine Anwaltswebseite berufsspezifische Informationen anzeigen:

  • Den Namen der Anwaltskammer, bei der der Anwalt oder die Kanzlei zugelassen ist.
  • Den Hinweis auf die Berufshaftpflichtversicherung, die für jeden praktizierenden Anwalt Pflicht ist.
  • Die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle, erforderlich sobald die Kanzlei mit Privatpersonen als Mandanten arbeitet.
  • Gegebenenfalls die Rechtsform der Kanzlei (Kapitalgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Einzelkanzlei).

Diese Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Verbraucherrecht als auch aus der von der CNB festgelegten Berufsordnung. VeryAppi integriert diese bekannten Angaben in das für Anwälte konzipierte Webseitenmodell, doch die endgültige Konformität des veröffentlichten Inhalts bleibt in der Verantwortung des Anwalts und seiner Kammer: Bei Zweifeln an einer Formulierung oder einer besonderen Situation bleiben die CNB oder der zuständige Kammerpräsident die maßgeblichen Ansprechpartner.

Das vorgeschriebene Vokabular: "Tätigkeitsbereich", nicht "Spezialist"

Das ist der häufigste Fehler auf Anwaltswebseiten. Der Titel "Spezialist" in einem bestimmten Rechtsgebiet ist geschützt: Er darf nur von einem Anwalt verwendet werden, der das von der CNB für genau dieses Rechtsgebiet ausgestellte Fachanwaltszertifikat besitzt (Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht usw.). Ohne dieses Zertifikat setzt sich ein Anwalt, der auf seiner Webseite "Spezialist im Wirtschaftsrecht" schreibt, einer Rüge aus.

Das korrekte Vokabular zur Darstellung der eigenen Tätigkeit:

Zu vermeiden (ohne Zertifizierung)Korrekte Formulierung
"Spezialist im Arbeitsrecht""Tätigkeitsbereich: Arbeitsrecht"
"Experte für Familienrecht""Praxisschwerpunkt: Familienrecht"
"Der beste Anwalt für Ihre Scheidung""Beratung im Familien- und Scheidungsrecht"

Diese Nuance ist keine Kosmetik: Sie schützt die Kanzlei vor einem Disziplinarverfahren und vermeidet, eine Erwartung zu wecken, die der Titel rechtlich nicht garantiert. Eine gut aufgebaute Webseite kann durchaus mehrere Tätigkeitsbereiche klar und hierarchisch geordnet hervorheben, ohne diese Grenze je zu überschreiten.

Die Online-Terminvereinbarung, eine zentrale Funktion

Anders als bei einer klassischen Präsentationswebseite, bei der ein Kontaktformular genügt, profitiert eine Anwaltskanzlei von einer direkten Online-Terminvereinbarung nach dem Vorbild von Doctolib oder Calendly: Der Besucher wählt einen freien Termin, gibt kurz den Grund an (ohne den Fall zu schildern) und erhält eine sofortige Bestätigung. Diese Funktion reduziert die Zahl gescheiterter Anrufe und den E-Mail-Verkehr zur Terminabstimmung, ein häufiges Hindernis bei der Kontaktaufnahme mit einer Kanzlei.

Zu prüfende Punkte vor der Einführung:

  1. Der abgefragte Termingrund muss allgemein bleiben (Art des Rechtsstreits, keine Details zum Fall), um keine vertraulichen Informationen bereits vor dem ersten Austausch zu erfassen.
  2. Die angezeigten Termine müssen der tatsächlichen Verfügbarkeit des Anwalts oder der Kanzlei entsprechen, synchronisiert mit dem bestehenden Kalender.
  3. Eine automatische Erinnerung per E-Mail oder SMS begrenzt versäumte Termine, die bei dieser Art von Terminen häufig vorkommen.

Mandantenbewertungen: mit Vorsicht zu behandeln

Anders als bei anderen Berufen (Handwerker, Gastronom) stellt die Anzeige namentlicher Mandantenbewertungen auf der Webseite einer Anwaltskanzlei eine eigene Schwierigkeit dar: Das Berufsgeheimnis verbietet es, einen Fall oder Mandanten ohne dessen ausdrückliche Zustimmung erkennbar zu machen, und jeder implizite Vergleich mit einem Kollegen ist durch die Kollegialitätspflichten untersagt. Manche Kanzleien verzichten ganz auf Bewertungen, andere beschränken sich auf allgemeine, vom betreffenden Mandanten vorab freigegebene Aussagen ohne Details zum bearbeiteten Fall. Bei Zweifeln an einer konkreten Praxis ist es besser, vor der Veröffentlichung die Anwaltskammer zu konsultieren, als sie nachträglich zurückzuziehen.

Was Sie sich merken sollten

  • Eine Anwaltswebseite muss neben den klassischen Pflichtangaben die Anwaltskammer, die Berufshaftpflichtversicherung und die Verbraucherschlichtungsstelle anzeigen.
  • Das Wort "Spezialist" ist Anwälten vorbehalten, die von der CNB für das betreffende Rechtsgebiet zertifiziert wurden; verwenden Sie in anderen Fällen "Tätigkeitsbereich".
  • Eine Online-Terminvereinbarung nach Art von Doctolib oder Calendly verringert die Hürde beim ersten Kontakt und reduziert den E-Mail-Verkehr zur Terminabstimmung.
  • Mandantenbewertungen sind möglich, aber heikel: Vermeiden Sie jedes erkennbare Detail eines Falls und jeden Vergleich mit einem Kollegen.
  • Bei einer klassischen Agentur kostet eine Kanzleiwebseite meist 2000 bis 6000 Euro und dauert 4 bis 8 Wochen; VeryAppi bietet ein spezielles Angebot für Anwälte zu 99 Euro netto pro Monat (69 Euro netto in den ersten drei Monaten), geliefert in 7 Tagen.
  • Bei jeder konkreten Frage zur Rechtskonformität in einem Einzelfall bleiben die CNB oder der Präsident der zuständigen Anwaltskammer die maßgebliche Instanz.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Anwalt eine eigene Webseite haben? Ja, die Kommunikation von Anwälten ist seit den Reformen der Berufsordnung erlaubt, sofern die Grundsätze der Würde, der Kollegialität und des Verzichts auf aktive Mandantenwerbung eingehalten werden. Die Webseite muss informativ bleiben: Sie stellt die Kanzlei und ihre Tätigkeitsbereiche vor, vergleicht aber nicht die eigenen Honorare mit denen eines Kollegen und verspricht kein Verfahrensergebnis.

Darf man auf der Webseite Spezialist im Arbeitsrecht schreiben? Nein, außer Sie besitzen das von der Anwaltskammer für genau dieses Rechtsgebiet ausgestellte Fachanwaltszertifikat. Ohne dieses Zertifikat verwenden Sie Tätigkeitsbereich oder Praxisschwerpunkt. Das ist einer der häufigsten Fehler auf Anwaltswebseiten und kann eine Rüge des Kammerpräsidenten nach sich ziehen.

Welche Pflichtangaben müssen auf der Webseite eines Anwalts stehen? Der Name der Anwaltskammer, bei der die Zulassung besteht, der Hinweis auf die Berufshaftpflichtversicherung, die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle sowie die klassischen Pflichtangaben (Anbieterkennzeichnung, Hoster, Handelsregisternummer). Diese Pflichten ergeben sich aus der Berufsordnung und dem Verbraucherrecht; im Zweifelsfall bleibt die Anwaltskammer die zuständige Ansprechstelle.

Darf man auf der Webseite einer Anwaltskanzlei Mandantenbewertungen zeigen? Diese Praxis bleibt umstritten und eng geregelt: Sie muss jeden Vergleich mit anderen Anwälten vermeiden und das Berufsgeheimnis wahren, was Bewertungen mit erkennbarem Fallbezug faktisch ausschließt. Viele Kanzleien verzichten ganz darauf oder beschränken sich auf allgemeine, vom Mandanten freigegebene Aussagen.

Wie viel kostet eine Webseite für eine Anwaltskanzlei? Bei einer klassischen Agentur liegen die Kosten meist zwischen 2000 und 6000 Euro für eine Präsentationswebseite mit Pflichtangaben und Terminvereinbarung, mit einer Lieferzeit von 4 bis 8 Wochen. Bei VeryAppi kostet das spezielle Angebot für Anwälte 99 Euro netto pro Monat (69 Euro netto in den ersten drei Monaten), Lieferung in 7 Tagen, unbegrenzte Änderungen inklusive.

Zusammenfassung

Eine erfolgreiche Kanzleiwebseite ruht auf drei Säulen: der Einhaltung der CNB-Kommunikationsregeln (Pflichtangaben, vorgegebenes Vokabular), einer Online-Terminvereinbarung, die den ersten Kontakt erleichtert, und einer klaren Darstellung der Tätigkeitsbereiche ohne Erfolgsversprechen. VeryAppi bietet ein spezielles Angebot für Anwälte, das diese Besonderheiten von Anfang an berücksichtigt, geliefert in 7 Tagen mit unbegrenzten Änderungen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Anwalt eine eigene Webseite haben?

Ja, die Kommunikation von Anwälten ist seit den Reformen der Berufsordnung erlaubt, sofern die Grundsätze der Würde, der Kollegialität und des Verzichts auf aktive Mandantenwerbung eingehalten werden. Die Webseite muss informativ bleiben: Sie stellt die Kanzlei und ihre Tätigkeitsbereiche vor, vergleicht aber nicht die eigenen Honorare mit denen eines Kollegen und verspricht kein Verfahrensergebnis.

Darf man auf der Webseite Spezialist im Arbeitsrecht schreiben?

Nein, außer Sie besitzen das von der Anwaltskammer für genau dieses Rechtsgebiet ausgestellte Fachanwaltszertifikat. Ohne dieses Zertifikat verwenden Sie Tätigkeitsbereich oder Praxisschwerpunkt. Das ist einer der häufigsten Fehler auf Anwaltswebseiten und kann eine Rüge des Kammerpräsidenten nach sich ziehen.

Welche Pflichtangaben müssen auf der Webseite eines Anwalts stehen?

Der Name der Anwaltskammer, bei der die Zulassung besteht, der Hinweis auf die Berufshaftpflichtversicherung, die Kontaktdaten der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle sowie die klassischen Pflichtangaben (Anbieterkennzeichnung, Hoster, Handelsregisternummer). Diese Pflichten ergeben sich aus der Berufsordnung und dem Verbraucherrecht; im Zweifelsfall bleibt die Anwaltskammer die zuständige Ansprechstelle.

Darf man auf der Webseite einer Anwaltskanzlei Mandantenbewertungen zeigen?

Diese Praxis bleibt umstritten und eng geregelt: Sie muss jeden Vergleich mit anderen Anwälten vermeiden und das Berufsgeheimnis wahren, was Bewertungen mit erkennbarem Fallbezug faktisch ausschließt. Viele Kanzleien verzichten ganz darauf oder beschränken sich auf allgemeine, vom Mandanten freigegebene Aussagen.

Wie viel kostet eine Webseite für eine Anwaltskanzlei?

Bei einer klassischen Agentur liegen die Kosten meist zwischen 2000 und 6000 Euro für eine Präsentationswebseite mit Pflichtangaben und Terminvereinbarung, mit einer Lieferzeit von 4 bis 8 Wochen. Bei VeryAppi kostet das spezielle Angebot für Anwälte 99 Euro netto pro Monat (69 Euro netto in den ersten drei Monaten), Lieferung in 7 Tagen, unbegrenzte Änderungen inklusive.

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