VeryAppı
Nach Berufsfeld

Webseite für Steuerberater erstellen: Was die Berufskammer vorschreibt

Veröffentlicht am 1. Dezember 2025·9 Min. Lesezeit

Ein Steuerberater darf frei auf seiner Webseite kommunizieren, seit der Berufsstand seine Werberegeln gelockert hat, sofern er dabei würdevoll, maßvoll und sachlich bleibt: kein Vergleich mit einem Kollegen, kein beziffertes Erfolgsversprechen, und eine klare Anzeige der Zulassungsnummer bei der Berufskammer. Die Webseite bleibt ein professionelles Präsentationsinstrument, kein klassisches Werbemedium.

Das eigentliche Problem: Kommunikationsfreiheit mit Regellosigkeit verwechseln

Lange Zeit galt für den Berufsstand der Steuerberater ein sehr eingeschränktes Werberecht. Das ist heute nicht mehr der Fall: Eine Kanzlei kann eine Webseite haben, dort ihre Leistungen im Detail beschreiben, Richtpreise anzeigen und sogar im weiteren Sinne Werbung machen. Viele Kanzleien glauben fälschlicherweise, es gelte noch die Regel "keine kommerzielle Kommunikation", und beschränken sich auf eine minimalistische Kontaktseite, was sie um ein echtes Entwicklungsinstrument bringt.

Das umgekehrte Problem existiert ebenfalls: Manche Webseiten von Steuerberatungskanzleien schlagen einen zu werblichen Ton an, mit Erfolgsversprechen ("reduzieren Sie Ihre Steuern um 30 %") oder impliziten Vergleichen mit der Konkurrenz. Solche Formulierungen verstoßen gegen die Berufsordnung und können eine Rüge nach sich ziehen. Die richtige Webseite für einen Steuerberater liegt zwischen beiden Extremen: eine klare, professionelle Darstellung, die informiert, ohne zu übertreiben.

Was die Berufsordnung konkret regelt

Die Berufsordnung der Steuerberater legt einen einfachen Grundsatz fest: Jede Kommunikation muss würdevoll, ehrlich und auf überprüfbaren Angaben beruhen. Konkret bedeutet das für eine Webseite einige Punkte, auf die zu achten ist:

  • Keine Herabsetzung und kein direkter, auch nur indirekter Vergleich mit anderen Kanzleien ("die einzige Kanzlei der Region, die...").
  • Kein Versprechen eines garantierten Ergebnisses in Steuer-, Sozial- oder Buchhaltungsfragen — diese Bereiche hängen von zu vielen kundenspezifischen Faktoren ab.
  • Eine ehrliche Darstellung der Kompetenzen und der Erfahrung, ohne Übertreibung bei den Qualifikationen.
  • Die Wahrung des Berufsgeheimnisses: keine identifizierbaren Informationen zu einem echten Mandanten ohne dessen ausdrückliche Zustimmung, auch nicht in Beispielen oder Fallstudien.

Für jede konkrete Frage zu einem geplanten Inhalt (ein Werbeangebot, ein Preisvergleich) bleibt die zuständige Regionalkammer der Steuerberater die maßgebliche Ansprechstelle. VeryAppi integriert die bekannten Best Practices des Berufsstands in den Aufbau der Webseite, doch die endgültige berufsrechtliche Konformität liegt in der Verantwortung des eingetragenen Berufsträgers.

Die Angaben, die nicht vergessen werden dürfen

Eine Webseite für eine Steuerberatungskanzlei benötigt umfangreichere Pflichtangaben als eine generische Präsentationswebseite. Die folgende Tabelle fasst zusammen, was in der Regel auf der Impressumsseite einer Kanzlei steht.

AngabeWarum sie notwendig ist
Zulassungsnummer bei der BerufskammerKennzeichnet den zugelassenen Berufsträger, vom Berufsstand verlangt
Name des oder der eingetragenen SteuerberaterNachvollziehbarkeit der beruflichen Verantwortung
Rechtsform und Handelsregisternummer der KanzleiGesetzliche Pflicht für jedes Unternehmen
Zuständige RegionalkammerPräzisiert die zuständige Aufsichtsbehörde
BerufshaftpflichtversicherungErwartete Transparenz des Berufsstands

Diese Informationen gehören natürlicherweise auf eine eigene Impressumsseite, getrennt von den AGB der Webseite.

Was Kunden von der Webseite einer Steuerberatungskanzlei erwarten

Ein Unternehmer, der einen Steuerberater sucht, möchte in der Regel drei Dinge rasch prüfen: den Umfang der angebotenen Leistungen (Buchhaltung, Steuern, Sozialversicherung, Beratung), die Größe und das Profil der Kanzlei sowie eine einfache Kontaktmöglichkeit. Die auf dieser Art von Webseite am häufigsten wiederkehrenden Funktionen:

  1. Eine Seite mit den Leistungen nach Kategorie (Buchführung, Bilanz, Lohnabrechnung, Beratung bei Unternehmensgründung usw.), statt eines allgemeinen Textes.
  2. Eine Vorstellung der Partner oder des Teams mit ihren jeweiligen Spezialgebieten.
  3. Ein einfaches Kontakt- oder Terminformular, ohne unnötige Komplexität.
  4. Eine eigene Seite für die betreuten Branchen, sofern die Kanzlei eine Spezialisierung hat (freie Berufe, Handwerker, E-Commerce).
  5. Praktische Ressourcen (Steuerfristen, aktuelle rechtliche Entwicklungen), die eine aktive fachliche Beobachtung zeigen, ohne in kostenlose individuelle Beratung abzugleiten.

Wie viel kostet diese Art von Webseite, und in welcher Frist

Eine Kanzlei, die über eine klassische Agentur eine Präsentationswebseite mit diesen Elementen erstellen lässt, rechnet in der Regel mit 2000 bis 6000 Euro, bei einer Frist von 4 bis 8 Wochen. Bei VeryAppi gibt es noch kein spezielles Angebot für Steuerberater wie das für Anwälte konzipierte, aber das allgemeine Abo-Angebot für Webseiten gilt für Steuerberatungskanzleien zu denselben Bedingungen: 99 € netto/Monat komplett (69 € netto/Monat in den ersten drei Monaten), Lieferung in 7 Tagen, unbegrenzte Änderungen innerhalb von 48 Stunden, Hosting in Frankreich.

Was Sie sich merken sollten

  • Werbung ist für einen Steuerberater seit der Weiterentwicklung der Berufsordnung erlaubt, sofern sie würdevoll und sachlich bleibt.
  • Die Zulassungsnummer bei der Berufskammer und die klare Identifizierung der eingetragenen Berufsträger werden auf der Webseite erwartet.
  • Vermeiden Sie jedes beziffertes Erfolgsversprechen oder jeden Vergleich mit der Konkurrenz, was der Berufsordnung widerspricht.
  • Eine wirksame Webseite gliedert die Leistungen nach Kategorie statt eines allgemeinen Textes und erleichtert die Kontaktaufnahme.
  • Für jede konkrete Konformitätsfrage bleibt die zuständige Regionalkammer der Steuerberater die maßgebliche Ansprechstelle, nicht der Webseiten-Anbieter.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Steuerberater auf seiner Webseite Werbung machen? Ja, seit der Weiterentwicklung der Berufsordnung ist Kommunikation erlaubt, solange sie würdevoll, maßvoll und auf überprüfbaren Angaben beruht. Vergleichende oder reißerische Werbung bleibt untersagt. Bei Zweifeln zu einem konkreten Inhalt ist die zuständige Regionalkammer die richtige Anlaufstelle.

Welche Angaben sind auf der Webseite einer Steuerberatungskanzlei Pflicht? Die Zulassungsnummer bei der Berufskammer, der Name des oder der eingetragenen Steuerberater, die Rechtsform der Kanzlei, die Anschrift des Sitzes und die Kontaktdaten stehen in der Regel im Impressum, neben den klassischen Angaben (Handelsregisternummer, Hoster der Webseite).

Darf man Kundenaussagen auf der Webseite zeigen? Das ist möglich, sofern die Aussagen authentisch, überprüfbar sind und keine Verwechslung mit einer Erfolgsgarantie erzeugen. Vermeiden Sie Formulierungen, die wie ein beziffertes Leistungsversprechen wirken, da sie als irreführende Werbung eingestuft werden können.

Braucht man die Zustimmung der Kammer, bevor man die Webseite veröffentlicht? Nein, es gibt keine verpflichtende Vorabprüfung für eine Webseite. Die Verantwortung für den Inhalt liegt beim Berufsträger, der die Berufsordnung eigenständig einhalten muss. Bei einem gemeldeten Verstoß kann die Kammer im Nachhinein eine Anpassung verlangen.

Zusammenfassung

Eine gelungene Webseite für einen Steuerberater stellt die Leistungen der Kanzlei klar dar, hält die vom Berufsstand erwarteten Angaben ein und bleibt in der Kommunikation sachlich, ohne Erfolgsversprechen oder Vergleich mit der Konkurrenz. Wenn Sie eine schnelle und erschwingliche Lösung suchen, um diese Art von Webseite online zu stellen, gilt das Abo-Angebot für Webseiten von VeryAppi für Steuerberatungskanzleien zu denselben Bedingungen wie für andere freie Berufe.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Steuerberater auf seiner Webseite Werbung machen?

Ja, seit der Weiterentwicklung der Berufsordnung ist Kommunikation erlaubt, solange sie würdevoll, maßvoll und auf überprüfbaren Angaben beruht. Vergleichende oder reißerische Werbung bleibt untersagt. Bei Zweifeln zu einem konkreten Inhalt ist die zuständige Regionalkammer die richtige Anlaufstelle.

Welche Angaben sind auf der Webseite einer Steuerberatungskanzlei Pflicht?

Die Zulassungsnummer bei der Berufskammer, der Name des oder der eingetragenen Steuerberater, die Rechtsform der Kanzlei, die Anschrift des Sitzes und die Kontaktdaten stehen in der Regel im Impressum, neben den klassischen Angaben (Handelsregisternummer, Hoster der Webseite).

Darf man Kundenaussagen auf der Webseite zeigen?

Das ist möglich, sofern die Aussagen authentisch, überprüfbar sind und keine Verwechslung mit einer Erfolgsgarantie erzeugen. Vermeiden Sie Formulierungen, die wie ein beziffertes Leistungsversprechen wirken, da sie als irreführende Werbung eingestuft werden können.

Braucht man die Zustimmung der Kammer, bevor man die Webseite veröffentlicht?

Nein, es gibt keine verpflichtende Vorabprüfung für eine Webseite. Die Verantwortung für den Inhalt liegt beim Berufsträger, der die Berufsordnung eigenständig einhalten muss. Bei einem gemeldeten Verstoß kann die Kammer im Nachhinein eine Anpassung verlangen.

Ähnliche Artikel

← Zurück zum Blog