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Eine Webseite für Zahnärzte erstellen: Vorschriften, Termine und Vorher/Nachher

Veröffentlicht am 5. Januar 2026·9 Min. Lesezeit

Eine Webseite für eine Zahnarztpraxis muss die gleichen Grundsätze wie jede reglementierte medizinische Berufsgruppe beachten: sachliche Information statt kommerzieller Werbung, und ein Hosting nach Gesundheitsdaten-Standard, sobald ein Formular Gesundheitsdaten erfasst. Hinzu kommt eine Besonderheit der ästhetischen Zahnheilkunde: Die Veröffentlichung von Vorher/Nachher-Fotos wird durch die Berufsordnung streng geregelt.

Das eigentliche Problem: Behandlungen zeigen, ohne die Werbegrenze zu überschreiten

Eine Zahnarztpraxis hat oft mehr zu zeigen als eine Allgemeinarztpraxis: ästhetische Behandlungen, Implantologie, Erwachsenenkieferorthopädie, Zahnaufhellung. Die Versuchung ist groß, die Webseite in einen Leistungskatalog nach Art eines Geschäfts zu verwandeln, mit spektakulären Vorher/Nachher-Bildern und Verkaufsargumenten. Genau das regelt die Berufsordnung für Zahnärzte am strengsten, weil dieser Beruf an der Grenze zwischen medizinischer Behandlung und einer von der breiten Öffentlichkeit als Verkaufsleistung wahrgenommenen ästhetischen Leistung liegt.

Die Webseite einer Zahnarztpraxis muss also eine Balance finden: die angebotenen Behandlungen klar darstellen, damit der Patient weiß, ob er richtig ist, ohne in eine Verkaufslogik zu verfallen, die den Behandler einer Rüge aussetzt. Das ist eine andere Übung als bei einer klassischen E-Commerce-Webseite, auch wenn der Seitenaufbau (Leistungsliste, Preise, Vorher/Nachher) äußerlich ähnlich wirken kann.

Die Vorher/Nachher-Fotos: was geregelt ist

Das Vorher/Nachher-Foto ist das sensibelste Element einer Zahnarzt-Webseite, insbesondere bei ästhetischen Behandlungen (Zahnaufhellung, Veneers, Zahnkorrektur). Einige vom Berufsstand allgemein anerkannte Grundsätze:

  • Die schriftliche und ausdrückliche Einwilligung des Patienten ist vor jeder Veröffentlichung unverzichtbar, auch bei anonymisierten Bildern.
  • Die Verwendung muss informativ bleiben: eine Behandlungsart veranschaulichen, nicht ein außergewöhnliches Ergebnis anpreisen oder mit anderen Behandlern vergleichen.
  • Keine Retusche oder Inszenierung, die das tatsächliche Behandlungsergebnis übertreiben würde.
  • Die Anonymität des Patienten muss gewahrt bleiben, selbst mit seiner Zustimmung, außer bei ausdrücklichem gegenteiligem Wunsch seinerseits.

Dieses Thema bleibt sensibel und entwickelt sich je nach Position der Zahnärztekammer weiter. Für jede geplante Veröffentlichung von Vorher/Nachher-Fotos bleibt die Zahnärztekammer oder die zuständige Landeszahnärztekammer die Referenz vor der Veröffentlichung. VeryAppi kann solche Inhalte in die Struktur der Webseite einbinden, kann aber ihre berufsrechtliche Konformität nicht garantieren: Diese Verantwortung liegt beim Behandler.

DSGVO, Gesundheitsdaten und konformes Hosting

Wie bei jeder Arztpraxis stellt ein Termin- oder Kontaktformular, das einen Behandlungsgrund oder eine gesuchte Behandlungsart abfragt, eine Erhebung von Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO dar. Das erfordert ein zertifiziertes Hosting für Gesundheitsdaten, das sich von einem Standard-Webhosting unterscheidet.

SituationAnforderung an das Hosting
Formular "Name + Telefon" für einen RückrufIn der Regel keine besondere Hosting-Anforderung
Formular, das den Behandlungsgrund oder die gesuchte Behandlung abfragtZertifiziertes Hosting für Gesundheitsdaten erforderlich
Link zu einer externen Terminplattform (Doctolib oder Ähnliches)Die Konformität wird von dieser Plattform übernommen, nicht von Ihrer Webseite
Patientenbereich mit BehandlungsverlaufZertifiziertes Hosting erforderlich, Projekt muss gesondert geplant werden

Die Terminvereinbarung an eine bereits konforme Drittplattform weiterzuleiten, ist oft die einfachste Lösung für eine Praxis, die diese technische Anforderung nicht selbst verwalten möchte. Das ist ein Punkt, den man mit jedem Webseiten-Anbieter, VeryAppi eingeschlossen, ausdrücklich klären sollte, bevor man ein Projekt mit eigener Erfassung von Gesundheitsdaten startet.

Was Patienten von der Webseite einer Zahnarztpraxis erwarten

Ein Patient, der einen Zahnarzt sucht, möchte in der Regel schnell wissen, ob die Praxis die gesuchte Behandlung anbietet, die praktischen Modalitäten kennen und unkompliziert einen Termin vereinbaren können. Die häufigsten wiederkehrenden Elemente:

  1. Eine Seite pro Behandlungskategorie (allgemeine Zahnheilkunde, Ästhetik, Implantologie, Kieferorthopädie) statt einer wenig übersichtlichen Einzelliste.
  2. Richtpreise oder Erstattungsbedingungen, dargestellt als Information und nicht als Verkaufsargument.
  3. Ein direkter Link zu einer bestehenden Terminplattform.
  4. Eine Team-Seite mit Vorstellung der Behandler und ihrer Fachbereiche.
  5. Falls Vorher/Nachher-Fotos veröffentlicht werden, ein sachlicher Begleittext statt eines werblichen Tons.

Was diese Art von Webseite kostet und in welcher Frist

Eine Zahnarztpraxis, die für diese Art von Webseite eine klassische Agentur beauftragt, rechnet in der Regel mit 2000 bis 6000 Euro, bei einer Frist von 4 bis 8 Wochen. VeryAppi bietet noch kein spezielles Angebot für Zahnärzte an, wie es für Anwälte entwickelt wurde, aber das allgemeine Angebot Webseite im Abonnement gilt unter denselben Bedingungen: 99 Euro netto/Monat komplett (69 Euro netto/Monat in den ersten drei Monaten), Lieferung in 7 Tagen, unbegrenzte Änderungen innerhalb von 48 Stunden, Hosting in Frankreich. Bei jedem Projekt mit eigener Erfassung von Gesundheitsdaten muss die Frage des konformen Hostings vor der Unterzeichnung geklärt werden.

Was Sie sich merken sollten

  • Kommerzielle Werbung bleibt für den zahnärztlichen Berufsstand untersagt; erlaubt ist nur eine sachliche und wahrheitsgemäße Information.
  • Vorher/Nachher-Fotos erfordern die schriftliche Einwilligung des Patienten und eine rein informative Nutzung, ohne werbliche Wirkung.
  • Ein Formular, das einen Behandlungsgrund oder eine Behandlungsart erfasst, erfordert ein zertifiziertes Hosting für Gesundheitsdaten.
  • Die Terminvereinbarung an eine bereits konforme externe Plattform weiterzuleiten, erspart oft die eigene Verwaltung dieser technischen Anforderung.
  • Behandlungen nach Kategorie statt in einer einzigen Liste darzustellen, verbessert die Übersichtlichkeit für Patienten, die eine bestimmte Behandlung suchen.

Häufig gestellte Fragen

Darf man Vorher/Nachher-Fotos auf der Webseite einer Zahnarztpraxis veröffentlichen? Das ist möglich, aber streng geregelt: ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Patienten, Anonymisierung falls nötig, und kein werblicher oder vergleichender Charakter. Diese Fotos müssen eine sachliche Information veranschaulichen, nicht als Verkaufsargument dienen. Bei Zweifeln zu einer konkreten Veröffentlichung ist die Zahnärztekammer die zuständige Anlaufstelle.

Braucht eine Zahnarzt-Webseite ein Hosting für Gesundheitsdaten? Sobald ein Formular einen Behandlungsgrund oder eine Gesundheitsinformation abfragt (gewünschte Behandlungsart, Vorerkrankung), muss das Hosting den Anforderungen für Gesundheitsdaten genügen. Ein einfaches Kontaktformular mit Name und Telefonnummer, ohne medizinische Details, fällt in der Regel nicht darunter.

Darf man für eine Zahnarztpraxis werben? Kommerzielle Werbung bleibt für den Berufsstand untersagt, wie auch bei Ärzten. Erlaubt ist nur eine sachliche, klare und nicht vergleichende Information über die angebotenen Behandlungen, die Preise und die praktischen Modalitäten gemäß der Berufsordnung für Zahnärzte.

Müssen alle angebotenen Behandlungen auf der Webseite dargestellt werden? Das ist nicht zwingend, aber genau das suchen die meisten Besucher: wissen, ob die Praxis eine bestimmte Behandlung anbietet, bevor sie einen Termin vereinbaren. Eine Seite pro Behandlungskategorie (allgemeine Zahnheilkunde, Ästhetik, Implantologie) bleibt übersichtlicher als eine einzige Liste.

Zusammenfassung

Eine gelungene Webseite für eine Zahnarztpraxis stellt die Behandlungen nach Kategorie dar, regelt die Nutzung von Vorher/Nachher-Fotos streng und klärt die Frage des Hostings für Gesundheitsdaten bereits in der Konzeption, falls eine Terminvereinbarung medizinische Daten erfasst. Wenn Sie eine schnelle und günstige Lösung für eine Vitrinen-Webseite ohne eigene Erfassung von Gesundheitsdaten suchen, gilt das Angebot Webseite im Abonnement von VeryAppi für Zahnarztpraxen unter denselben Bedingungen wie für andere Berufsgruppen.

Häufig gestellte Fragen

Darf man Vorher/Nachher-Fotos auf der Webseite einer Zahnarztpraxis veröffentlichen?

Das ist möglich, aber streng geregelt: ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Patienten, Anonymisierung falls nötig, und kein werblicher oder vergleichender Charakter. Diese Fotos müssen eine sachliche Information veranschaulichen, nicht als Verkaufsargument dienen. Bei Zweifeln zu einer konkreten Veröffentlichung ist die Zahnärztekammer die zuständige Anlaufstelle.

Braucht eine Zahnarzt-Webseite ein Hosting für Gesundheitsdaten?

Sobald ein Formular einen Behandlungsgrund oder eine Gesundheitsinformation abfragt (gewünschte Behandlungsart, Vorerkrankung), muss das Hosting den Anforderungen für Gesundheitsdaten genügen. Ein einfaches Kontaktformular mit Name und Telefonnummer, ohne medizinische Details, fällt in der Regel nicht darunter.

Darf man für eine Zahnarztpraxis werben?

Kommerzielle Werbung bleibt für den Berufsstand untersagt, wie auch bei Ärzten. Erlaubt ist nur eine sachliche, klare und nicht vergleichende Information über die angebotenen Behandlungen, die Preise und die praktischen Modalitäten gemäß der Berufsordnung für Zahnärzte.

Müssen alle angebotenen Behandlungen auf der Webseite dargestellt werden?

Das ist nicht zwingend, aber genau das suchen die meisten Besucher: wissen, ob die Praxis eine bestimmte Behandlung anbietet, bevor sie einen Termin vereinbaren. Eine Seite pro Behandlungskategorie (allgemeine Zahnheilkunde, Ästhetik, Implantologie) bleibt übersichtlicher als eine einzige Liste.

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